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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dominion Healthcare Acquisition Corporation; O&M PHS, LLC - BWB/Z-7128 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dominion Healthcare Acquisition Corporation; O&M PHS, LLC

BWB/Z-7128

10.11.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Parteien schlagen den folgenden Text für die Veröffentlichung auf der Website der BWB vor: "Platinum Equity, LLC (US) beabsichtigt, alle Anteile an O&M PHS, LLC zu erwerben, die nach 6/15 einer internen Umstrukturierung das Products & Healthcare Services-Business von Owens & Minor, Inc. halten und kontrollieren wird. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Großhandel von medizinischen Produkten. 

Betroffene Wirtschaftszweige: Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien; Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 32 - Herstellung von sonstigen Waren, C 32.5 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien, G - HANDEL, G 46 - Großhandel, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 46.46 - Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2025 weggefallen.

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