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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Perle 49. AG; Ardian Holding S.A.S.; centrotherm international AG - BWB/Z-7127 | Bundeswettbewerbsbehörde

Perle 49. AG; Ardian Holding S.A.S.; centrotherm international AG

BWB/Z-7127

10.11.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Perle 49. AG (Berlin / Deutschland), welche indirekt von Ardian Holding S.A.S (Paris / Frankreich) verwaltet wird, beabsichtigt, insgesamt ca. 90% aller Anteile an und alleinige Kontrolle über centrotherm 
international AG (Baden-Württemberg / Deutschland) zu erwerben.  
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung elektronischer Bauelemente

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 26 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, C 26.1 - Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten, C 26.11 - Herstellung von elektronischen Bauelementen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.12.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2025 weggefallen.

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