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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NPM Capital N.V.; Büter Hydraulics Beheer B.V. - BWB/Z-7125 | Bundeswettbewerbsbehörde

NPM Capital N.V.; Büter Hydraulics Beheer B.V.

BWB/Z-7125

10.11.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

NPM Capital N.V., Niederlande, beabsichtigt, durch die indirekte 100%ige Tochtergesellschaft NPM Investment 37 B.V., Niederlande, 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Büter Hydraulics Beheer B.V., Niederlande, zu erwerben. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft hydraulische Zylinder und Lösungen für hydraulische Hebetechniken.

Wirtschaftszweig: Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen; Herstellung von Hebezeugen und Fördermittel

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.1 - Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.12 - Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen, C 28.2 - Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.22 - Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.12.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2025 weggefallen.

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