Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bell Deutschland GmbH & Co. KG; Hermann Wein GmbH & Co. KG
BWB/Z-7122
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
(In-)direkter Erwerb des Schinkenherstellungsbetriebes der Hermann Wein GmbH & Co. KG sowie des zugehörigen Betriebsgrundstücks und zugehörige Vermögenswerte der HK Verpachtungsgesellschaft mbH & Co. KG und weitere zugehörige Vermögenswerte der FS Freudenstädter Spezialitäten OHG, durch Bell Deutschland GmbH & Co. KG und ihre 100 %ige Tochtergesellschaft Bell Schwarzwälder Schinken GmbH, alle Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Waren; Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln; Schlachten und Fleischverarbeitung; Fleischverarbeitung
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, C 10.1 - Schlachten und Fleischverarbeitung, C 10.13 - Fleischverarbeitung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.12.2025 weggefallen.