Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DANFOSS A/S; HYDRO HOLDING SPA
BWB/Z-7119
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.11.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Danfoss A/S (Dänemark) beabsichtigt sämtliche Geschäftsanteile an und somit alleinige Kontrolle über Hydro Holding SpA (Italien) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 24 - Metallerzeugung und -bearbeitung, C 24.2 - Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.12.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.12.2025 weggefallen.