Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CPP Investment Board Private Holdings Inc; FCC Servicios Medio Ambiente Holding, S.A.U.
BWB/Z-7116
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CPP Investment Board Private Holdings (6) Inc. (Kanada), eine 100%-Tochter von Canada Pension Plan Investment Board (Kanada), beabsichtigt eine Aufstockung ihrer aktuellen 24,99%-Beteiligung an der FCC Servicios Medio Ambiente Holding, S.A.U. (Spanien) auf 49,99%. Die FCC Servicios Medio Ambiente Holding, S.A.U. wird auch weiterhin alleine von ihrer aktuellen Mehrheitsgesellschafterin, der Fomento de Construcciones y Contratas, S.A., kontrolliert werden.
Betroffener Geschäftszweig: Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
E - WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN E 38 - Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.11.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.11.2025 weggefallen.