Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Lehmanns Media GmbH; Thalia Bücher GmbH
BWB/Z-7113
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Lehmanns und TBG beabsichtigen, verschiedene Vermögenswerte der Mediengruppe Stein zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Büchern, Zeitschriften und Zeitungen.
G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 46.49 - Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.11.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.11.2025 weggefallen.