Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Axalta Coating Systems Austria Holding GmbH; LACK & TECHNIK VertriebsGmbH; LACK & TECHNIK Graz Vertriebs GmbH
BWB/Z-7110
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Axalta Coating Systems Austria Holding GmbH beabsichtigt den direkten bzw. indirekten Erwerb von 100% der Anteile an der LACK & TECHNIK VertriebsGmbH und der LACK & TECHNIK Graz Vertriebs GmbH (beide Österreich) und damit der alleinigen Kontrolle über diese Unternehmen.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit Automobilbeschichtungen samt Beschichtungszubehör und Geräten.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten; Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 20 - Herstellung von chemischen Erzeugnissen, C 20.3 - Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten, C 20.30 - Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten, G - HANDEL, G 46 - Großhandel, G 46.7 - Großhandel mit Kraftwagen, Krafträdern, deren Teilen und Zubehör, G 46.72 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.11.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.11.2025 weggefallen.