Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DCC Gruppe; Flaga GmbH
BWB/Z-7108
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
DCC plc, Irland, beabsichtigt, indirekt durch die DCC Holdings GmbH, Österreich, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Flaga GmbH, Österreich, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Flüssiggas (LPG).
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Mineralölerzeugnissen; Einzelhandel mit Fotoartikeln und Brennstoffen.
G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.8 - Sonstiger Großhandel, G 46.81 - Großhandel mit Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen, G 47 - Einzelhandel, G 47.7 - Einzelhandel mit sonstigen Gütern, ohne Kraftwagen und Krafträder, G 47.78 - Einzelhandel mit sonstigen Neuwaren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.11.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.11.2025 weggefallen.