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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Guala Closures S.p.A.; Kunststoffwerk Kremsmünster GmbH - BWB/Z-7107 | Bundeswettbewerbsbehörde

Guala Closures S.p.A.; Kunststoffwerk Kremsmünster GmbH

BWB/Z-7107

21.10.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Guala Closures S.p.A. (Italien) beabsichtigt, 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über die Kunststoffwerk Kremsmünster GmbH (Österreich) zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 22 - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, C 22.2 - Herstellung von Kunststoffwaren, C 22.22 - Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.11.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.11.2025 weggefallen.

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