Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Die Stölting Austria GmbH; MKV Group
BWB/Z-7106
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Stölting Austria GmbH (Österreich) beabsichtigt indirekt mehr als 50% der Anteile an MKV Group GmbH (Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Reinigungsdienstleistungen. Betroffener Geschäftszweig: Allgemeine Gebäudereinigung.
O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN O 81 - Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau, O 81.2 - Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, O 81.21 - Allgemeine Gebäudereinigung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.11.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2025 weggefallen.