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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Insight Venture Management, LLC; Delta Software Group Limited - BWB/Z-7103 | Bundeswettbewerbsbehörde

Insight Venture Management, LLC; Delta Software Group Limited

BWB/Z-7103

16.10.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Delta Software Group Limited (UK), die allein von Insight Venture Management, LLC (US) kontrolliert wird, beabsichtigt (direkt oder indirekt über eine hundertprozentige Tochtergesellschaft) die alleinige Kontrolle über die Bookwire Holding GmbH (DE) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Digitalisierungsdienstleistungen, Geschäftsabläufe- 6/18 und Analysesoftware für Buchverlage. 

Betroffener Wirtschaftszweig: Sonstiges Verlagswesen, ohne Software. Verlegen von sonstigen Software.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.1 - Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software, J 58.19 - Sonstiges Verlagswesen, ohne Software, J 58.2 - Verlegen von Software, J 58.29 - Verlegen von sonstiger Software

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.11.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.11.2025 weggefallen.

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