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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Freudenberg Italia S.a.S. di Freudenberg S.r.l; EULIP S.r.l. - BWB/Z-7100 | Bundeswettbewerbsbehörde

Freudenberg Italia S.a.S. di Freudenberg S.r.l; EULIP S.r.l.

BWB/Z-7100

16.10.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Freudenberg Chemical Specialities GmbH, Deutschland, beabsichtigt, indirekt über zwei verbundene Holding-Gesellschaften, Freudenberg Italia S.a.S. di Freudenberg S.r.l., Italien, und Externa Holding S.r.l., Italien, 100 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über EULIP S.r.l., Italien, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig:  Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln; Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten; Herstellung von Ölen und Fetten, ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette; Herstellung von Margarine u. ä. Nahrungsfetten.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, C 10.4 - Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten, C 10.41 - Herstellung von Ölen und Fetten, ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette, C 10.42 - Herstellung von Margarine u. ä. Nahrungsfetten

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.11.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.11.2025 weggefallen.

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