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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ISS Holding; AIRENT GmbH, FRANYE Gebäudetechnik GmbH, Franye Klimatechnik GmbH, Franye OT GmbH und WELLAIR Lüftung-Klima-Kälte GmbH - BWB/Z-7098 | Bundeswettbewerbsbehörde

ISS Holding; AIRENT GmbH, FRANYE Gebäudetechnik GmbH, Franye Klimatechnik GmbH, Franye OT GmbH und WELLAIR Lüftung-Klima-Kälte GmbH

BWB/Z-7098

15.10.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 100% der Anteile an AIRENT GmbH, FRANYE Gebäudetechnik GmbH, Franye Klimatechnik GmbH, Franye OT GmbH und WELLAIR Lüftung-Klima-Kälte GmbH, alle Österreich, durch ISS Austria Holding GmbH, Österreich. 

Betroffener Geschäftszweig: Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation.

F - BAU F 43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe, F 43.2 - Bauinstallation, F 43.22 - Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.11.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.11.2025 weggefallen.

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