Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Keurig Dr Pepper Inc.; JDE Peet’s N.V.
BWB/Z-7097
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Keurig Dr Pepper Inc. (USA) beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über JDE Peet’s N.V. (Niederlande) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Kaffeeprodukte.
Betroffener Geschäftszweig: Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, C 10.8 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln, C 10.83 - Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz, G - HANDEL, G 46 - Großhandel, G 46.3 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, G 46.37 - Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.11.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.11.2025 weggefallen.