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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OESL International LLC; OESL-Gruppe - BWB/Z-7093 | Bundeswettbewerbsbehörde

OESL International LLC; OESL-Gruppe

BWB/Z-7093

10.10.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

OESL International LLC (USA) beabsichtigt, das Geschäftsfeld „Original Equipment Solutions“ von ContiTech Deutschland GmbH zu erwerben. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Automobilkomponenten. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Gummiwaren; Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 22 - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, C 22.1 - Herstellung von Gummiwaren, C 22.12 - Herstellung von sonstigen Gummiwaren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2025 weggefallen.

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