Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Getzner Textil Aktiengesellschaft; Feinjersey colours GmbH & Co KG; GK Management GmbH
BWB/Z-7092
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Getzner Textil Aktiengesellschaft (Österreich) beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Feinjersey Colours GmbH & Co KG (Österreich) sowie an der Komplementärin GK Management GmbH (Österreich) jeweils auf über 50% der Anteile zu erhöhen.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Veredelung von Textilien.
Betroffener Geschäftsbereich: Veredlung von Textilien und Bekleidung.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 13 - Herstellung von Textilien, C 13.3 - Veredlung von Textilien und Bekleidung, C 13.30 - Veredlung von Textilien und Bekleidung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.11.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.11.2025 weggefallen.