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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH; duagon Holding AG - BWB/Z-7091 | Bundeswettbewerbsbehörde

Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH; duagon Holding AG

BWB/Z-7091

08.10.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH, Deutschland, beabsichtigt, 100% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über duagon Holding AG, Schweiz zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von elektronischen Bauelementen.
 

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 26 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, C 26.1 - Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten, C 26.11 - Herstellung von elektronischen Bauelementen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.11.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.11.2025 weggefallen.

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