Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG; KONSTANT Landtechnik GmbH; Schwarzmayr Landtechnik GmbH; agxor Vertriebsgesellschaft Ost GmbH
BWB/Z-7090
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG (Deutschland) und die Konstant Landtechnik GmbH (Deutschland) beabsichtigen, gemeinsame Kontrolle über die Schwarzmayr Landtechnik GmbH (Österreich) und über die AGXOR Vertriebsgesellschaft Ost GmbH (Österreich) zu erwerben, und Hr. Robert Schwarzmayr (Österreich) wird im Zusammenhang mit dem Zusammenschlussvorhaben eine nicht-kontrollierende Beteiligung von mehr als 25% an der Schwarzmayr Landtechnik GmbH und indirekt an der AGXOR Vertriebsgesellschaft Ost GmbH erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten.
Betroffener Wirtschaftszweig: Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten.
G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.6 - Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör, G 46.61 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.11.2025 weggefallen.