Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Motel One Austria GmbH; Flemings Hotels GmbH
BWB/Z-7089
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Motel One Austria GmbH, Wien, Österreich, beabsichtigt, den Betrieb von zwei Hotelstandorten in Wien, die derzeit noch unter der Marke „Flemings Hotels“ (Flemings Selection Hotel Wien-City und Flemings Hotel Wien Stadthalle) betrieben werden, zu übernehmen und diese Hotels auf Grundlage langfristiger Verträge zu betreiben.
Zusätzlich wird die Motel One Konzerngesellschaft Motel One Germany Betriebs GmbH im Rahmen dieser Transaktion auf Grundlage langfristiger Verträge den Betrieb von drei Hotelstandorten in Deutschland (Bremen, Frankfurt, München) übernehmen, welche derzeit ebenfalls noch unter der Marke „Flemings Hotels“ bzw. in Bremen unter der Marke „InterCityHotel“ betrieben werden.
Betroffener Geschäftszweig: Hotels, Gasthöfe und Pensionen.
I - BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE I 55 - Beherbergung, I 55.1 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen, I 55.10 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.11.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.11.2025 weggefallen.