Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Glas Trösch AG; Glas-Marte GmbH
BWB/Z-7087
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Glas Trösch AG (HR Bern CHE-101.387.498) beabsichtigt, die Glas-Marte GmbH (FN 319820 z, LG Feldkirch) in Form eines Share Deals vollständig von der Glas-Marte Beteiligung GmbH (FN 188791 i, LG Feldkirch) zu erwerben.
Das Vorhaben betrifft die Verarbeitung und den Vertrieb von Flachglas in der Bauindustrie. Betroffene Geschäftszweige: Veredelung und Bearbeitung von Flachglas.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 23 - Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden, C 23.1 - Herstellung von Glas und Glaswaren, C 23.12 - Veredlung und Bearbeitung von Flachglas
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.11.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.11.2025 weggefallen.