Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cloud Software Group, Inc.; Arctera Global I B.V.
BWB/Z-7086
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Cloud Software Group, Inc. Vereinigten Staaten von Amerika, beabsichtigt alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Arctera Global I B.V., Niederlande, zu erwerben.
Betroffener Wirtschaftszweig: Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 63 - Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen, K 63.1 - Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten, K 63.10 - Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.10.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2025 weggefallen.