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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tyrolit AG; Tyrolit - Schleifmittelwerke Swarovski AG & Co K.G. - BWB/Z-7084 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tyrolit AG; Tyrolit - Schleifmittelwerke Swarovski AG & Co K.G.

BWB/Z-7084

02.10.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Betrieb der Tyrolit - Schleifmittelwerke Swarovski AG & Co K.G. (Schwaz / Österreich), soll in die Tyrolit AG (Schwaz /Österreich), eine Tochtergesellschaft der NewTysa Holding AG eingebracht werden. 
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Schleifmittel- und Diamantwerkzeuge.  
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Werkzeugen und  Herstellung von Werkzeugmaschinen. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 25 - Herstellung von Metallerzeugnissen, C 25.6 - Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen, C 25.63 - Herstellung von Werkzeugen, C 28 - Maschinenbau, C 28.4 - Herstellung von Werkzeugmaschinen, C 28.41 - Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung, C 28.42 - Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.10.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2025 weggefallen.

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