Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Transgourmet Holding AG; TOP-TEAM Zentraleinkauf GmbH
BWB/Z-7083
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Transgourmet Holding AG, Basel/Schweiz, ein von der Coop-Gruppe Genossenschaft, Basel /Schweiz, kontrolliertes Unternehmen, beabsichtigt 50% der Anteile an der TOP-TEAM Zentraleinkauf GmbH von der UNIGRUPPE GmbH zu erwerben und damit die bestehende Beteiligung von 50% auf 100% zu erhöhen, um alleinige Kontrolle über die TOP-TEAM Zentraleinkauf GmbH zu erhalten.
Betroffener Geschäftszweig; Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren; Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern.
G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.3 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.10.2025 weggefallen.