Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Mutares SE & Co. KGaA; Achleitner Fahrzeugbau GmbH
BWB/Z-7081
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.10.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland, beabsichtigt über ihre indirekte Tochtergesellschaft Magirus GmbH, Deutschland, den Erwerb von 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über die Achleitner Fahrzeugbau GmbH, Österreich.
Das geplante Vorhaben betrifft Design, Entwicklung und Herstellung von Spezialfahrzeugen für Polizei, Militär und paramilitärische Zwecke sowie von maßgeschneiderten Aufbauten, Anhängern und Allradtechnik.“
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren; Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 29 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen, C 29.1 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, C 29.3 - Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.10.2025 weggefallen.