Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ADQ SEEDCO RSC Limited; Limagrain Vegetables Seeds
BWB/Z-7078
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ADQ SEEDCO RSC Limited (Vereinigte Arabische Emirate), eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Abu Dhabi Developmental Holding Company PJSC (Vereinigte Arabische Emirate), beabsichtigt den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung von 35% der Anteile und Stimmrechte an Limagrain Vegetable Seeds (Frankreich).
Betroffener Geschäftszweig: Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen.
A - LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI A 01 - Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten, A 01.1 - Anbau ein- und zweijähriger Pflanzen, A 01.13 - Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.10.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.10.2025 weggefallen.