Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Freudenberg & Co. KG; DMH Dichtungs- und Maschinenhandels GmbH
BWB/Z-7075
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Freudenberg & Co. KG, Weinheim, Deutschland, beabsichtigt, über ihre 100 % Tochtergesellschaft Freudenberg FST GmbH sämtliche Anteile an der DMH Dichtungs- und Maschinenhandels GmbH, Traboch, Österreich, und der IIG – Industrial Investment GmbH, Traboch, Österreich, zu erwerben.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 22 - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, C 22.1 - Herstellung von Gummiwaren, C 22.12 - Herstellung von sonstigen Gummiwaren, G - HANDEL, G 46 - Großhandel, G 46.6 - Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör, G 46.62 - Großhandel mit Werkzeugmaschinen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.10.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.10.2025 weggefallen.