Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Authentic Brands Group LLC; JV IPCos
BWB/Z-7073
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Übernahme einer 51-prozentigen Mehrheitsbeteiligung der geistigen Eigentumsrechte von GUESS?, Inc., Schweiz, durch Authentic Brands Group, LLC, USA.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 14 - Herstellung von Bekleidung, G - HANDEL, G 47.7 - Einzelhandel mit sonstigen Gütern, ohne Kraftwagen und Krafträder, G 47.9 - Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel, O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN, O 77.4 - Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern, ohne Copyrights
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.10.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.10.2025 weggefallen.