Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
WIEN ENERGIE GmbH; ImWind Beteiligungs GmbH
BWB/Z-7071
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
WIEN ENERGIE GmbH (Österreich), eine Tochtergesellschaft der WIENER STADT-WERKE GmbH (Österreich), beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile an und alleiniger Kontrolle über die ImWind Beteiligungs GmbH (Österreich) und deren Tochtergesellschaften. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Stromerzeugung
D 35 - Energieversorgung D 35.1 - Elektrizitätsversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.10.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.10.2025 weggefallen.