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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Advent International, L.P.; u-blox Holding AG - BWB/Z-7069 | Bundeswettbewerbsbehörde

Advent International, L.P.; u-blox Holding AG

BWB/Z-7069

15.09.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ZI Zenith S.à r.l., ein indirektes Tochterunternehmen von Fonds die von Advent International, L.P. (USA) verwaltet und/oder beraten werden, beabsichtigt mindestens 66,67% und bis zu 100% der börsennotierten Anteile an und die alleinige Kontrolle über u-blox Holding AG (Schweiz) zu erwerbe

N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN N 72 - Forschung und Entwicklung, N 72.1 - Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin, N 72.10 - Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.10.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.10.2025 weggefallen.

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