Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H; Tiefbohrtechnik Rigler GmbH
BWB/Z-7068
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 100% der Anteile an der Tiefbohrtechnik Rigler GmbH durch die HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H, wodurch Letztere auch alleinige Kontrolle erwerben wird.
F - BAU F 42 - Tiefbau, F 43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe, F 43.13 - Test- und Suchbohrung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.10.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.10.2025 weggefallen.