Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HarbourVest Partners, LLC; Azurity Pharmaceuticals, Inc.
BWB/Z-7066
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
HarbourVest Partners, LLC beabsichtigt, über von ihm verwaltete Fonds eine indirekte nicht kontrollierende wirtschaftliche Beteiligung ohne Stimmrechte mit mehr als 50% der Anteile an QHP Sapphire SPV, L.P., dem Investitionsvehikel für CutisPharma Holdings, Inc. bzw. damit letztlich als Zielgesellschaft an der Azurity Pharmaceuticals, Inc. zu erwerben.
Die Transaktion betrifft den Markt für Arzneimittel.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 21 - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.10.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.10.2025 weggefallen.