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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Redmond Bidco B.V.; Falkenstein Holdco B.V. - BWB/Z-7065 | Bundeswettbewerbsbehörde

Redmond Bidco B.V.; Falkenstein Holdco B.V.

BWB/Z-7065

11.09.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Redmond Bidco B.V., Vereinigtes Königreich, beabsichtigt, 100% des Kapitals von und die alleinige Kontrolle über Falkenstein Holdco B.V., die Niederlande, zu erwerben.

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, K 62.2 - Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen, K 62.20 - Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.10.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.10.2025 weggefallen.

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