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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Terumo Corporation; OrganOx Limited - BWB/Z-7064 | Bundeswettbewerbsbehörde

Terumo Corporation; OrganOx Limited

BWB/Z-7064

09.09.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Terumo Corporation (Japan) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über OrganOx Limited (Großbritannien) zu erwerben.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 32 - Herstellung von sonstigen Waren, C 32.5 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2025 weggefallen.

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