Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AS Direct Property Investments UK Lt; European Outlet Mall Venture Sàrl
BWB/Z-7063
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
AS Direct Property Investments UK Ltd (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, ca 31,3 % der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über European Outlet Mall Venture Sàrl (Luxembourg) (vormals Outlet Mall Group Holding S.à r.l.) zu erwerben.
M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN M 68 - Grundstücks- und Wohnungswesen, M 68.2 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, M 68.20 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2025 weggefallen.