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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Denzel-Konzern; Grünzweig Automobil GmbH - BWB/Z-7062 | Bundeswettbewerbsbehörde

Denzel-Konzern; Grünzweig Automobil GmbH

BWB/Z-7062

08.09.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Denzel-Konzern erwirbt durch seine Konzerngesellschaft Autohaus Beteiligungs GmbH 85% der Geschäftsanteile an der Grünzweig Automobil GmbH. Tätigkeitsbereich des Denzel-Konzerns sowie der Grünzweig Automobil GmbH ist der Handel mit Kraftfahrzeugen sowie Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (NACE: G 45). Der Denzel-Konzern ist im KFZ-Bereich an insgesamt 16 Betriebsstandorten in ganz Österreich vertreten. Die Grünzweig Automobil GmbH betreibt einen Standort in 2351 Wiener Neudorf.

G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.7 - Großhandel mit Kraftwagen, Krafträdern, deren Teilen und Zubehör

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2025 weggefallen.

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