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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Diana BidCo Oy, co Roschier, Attorneys Ltd.; WithSecure Corporation - BWB/Z-7058 | Bundeswettbewerbsbehörde

Diana BidCo Oy, co Roschier, Attorneys Ltd.; WithSecure Corporation

BWB/Z-7058

04.09.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Diana BidCo Oy, Finnland, verwaltet und/oder beraten von mit CVC Capital Partners plc, Jersey, verbundenen Unternehmen, beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über WithSecure Corporation, Finnland zu erwerben.

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, K 62.1 - Programmierungstätigkeiten

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.10.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.10.2025 weggefallen.

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