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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FUNKE Medien National Brands GmbH; Chefkoch GmbH von Gruner + Jahr Deutschland GmbH - BWB/Z-7057 | Bundeswettbewerbsbehörde

FUNKE Medien National Brands GmbH; Chefkoch GmbH von Gruner + Jahr Deutschland GmbH

BWB/Z-7057

02.09.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.09.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

FUNKE Medien National Brands GmbH beabsichtigt, alle Geschäftsanteile an Chefkoch GmbH von Gruner + Jahr Deutschland GmbH zu erwerben.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 60 - Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten, J 60.3 - Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten, J 60.39 - Sonstige Verbreitung von Medieninhalten, N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN, N 73 - Werbung und Marktforschung sowie Public-Relations-Beratung, N 73.1 - Werbung, N 73.12 - Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.09.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2025 weggefallen.

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