Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TRUMPF SE + Co. KG; STOPA Anlagenbau GmbH
BWB/Z-7056
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die TRUMPF SE + Co. KG, Ditzingen, Deutschland, beabsichtigt, indirekt über ihre 100 % Tochtergesellschaft TRUMPF International Beteiligungs SE, weitere 49,8% der Anteile an und alleinige Kontrolle über STOPA Anlagenbau GmbH, Achern, Deutschland, zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Metallkonstruktionen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 25 - Herstellung von Metallerzeugnissen, C 25.1 - Stahl- und Leichtmetallbau, C 25.11 - Herstellung von Metallkonstruktionen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.09.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2025 weggefallen.