Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Olympia Verlag GmbH; Ringier Sports Media Group AG
BWB/Z-7055
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Olympia-Verlag GmbH, über ihre 100%-Tochtergesellschaft kicker ventures GmbH, beide Deutschland, und die Ringier Sports Media Group AG, Schweiz, beabsichtigen, gemeinsam eine Schweizer Aktiengesellschaft namens RSMG kicker Schweiz AG zu kontrollieren, an der sie 49% bzw 51% der Anteile halten werden und die die Plattformen „sport.ch”, „welovesnow.ch” und „kicker.ch” sowie die Kicker-App für Schweizer Kunden betreiben soll.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Sportmedien.
Betroffener Geschäftszweig:Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten.
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 60 - Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten, J 60.3 - Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten, J 60.31 - Nachrichtenagenturen, J 60.39 - Sonstige Verbreitung von Medieninhalten
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.09.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2025 weggefallen.