Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Georgsmarienhütte Holding GmbH; Buderus Edelstahl GmbH - BWB/Z-7054 | Bundeswettbewerbsbehörde

Georgsmarienhütte Holding GmbH; Buderus Edelstahl GmbH

BWB/Z-7054

27.08.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Georgsmarienhütte Holding GmbH, Deutschland, beabsichtigt, von Buderus Edelstahl GmbH, Deutschland, wesentliche Vermögensbestandteile zu erwerben, und zwar die Geschäftsbereiche Wärmebehandlung und Warmwalzwerk sowie einzelne Vermögensgegenstände des Stahlwerks und der Freiformschmiede, jeweils einschließlich der dazugehörigen immateriellen Rechte, Verträge, Immobilien, Vorräte und Genehmigungen. 
Betroffene Wirtschaftszweige: Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen sowie – für Schmiede/Gießerei – Stahlgießereien. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 24 - Metallerzeugung und -bearbeitung, C 24.1 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen, C 24.10 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen, C 24.5 - Gießereien, C 24.52 - Stahlgießereien

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.09.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.09.2025 weggefallen.

zurück zur Übersicht