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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH; ÖHTB-Fahrtendienst gemeinnützige GmbH - BWB/Z-7053 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH; ÖHTB-Fahrtendienst gemeinnützige GmbH

BWB/Z-7053

26.08.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH (Österreich), eine Tochtergesellschaft der WIENER STADTWERKE GmbH (Österreich), beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile an und alleiniger Kontrolle über ÖHTB-Fahrtendienst gemeinnützige GmbH. (Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Beförderung von Personen mit Behinderung. 
Betroffener Geschäftsbereich: Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr

H - VERKEHR UND LAGEREI H 49 - Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Der Anmelder hat am 17.09.2025 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um sechs Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um sechs Wochen. Somit endet die Frist am 06.10.2025.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2025 weggefallen.

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