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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cimpress plc; PAG Holding GmbH - BWB/Z-7050 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cimpress plc; PAG Holding GmbH

BWB/Z-7050

25.08.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an sowie alleiniger Kontrolle über PAG Holding GmbH, Österreich, durch Cimpress plc, Irland. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Waren; Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern;  Herstellung von Druckerzeugnissen;  Sonstigstes Drucken; 
Druck- und Medienvorstufe; Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 18 - Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, C 18.1 - Herstellung von Druckerzeugnissen, C 18.11 - Drucken von Zeitungen, C 18.12 - Sonstiges Drucken, C 18.13 - Druck- und Medienvorstufe, C 18.14 - Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.09.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.09.2025 weggefallen.

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