Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Alois Gruber Gesellschaft m.b.H.; Hürner Schweißtechnik GmbH
BWB/Z-7048
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Alois Gruber Gesellschaft m.b.H. (Österreich) beabsichtigt den Erwerb von 40% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über Hürner Schweißtechnik GmbH (Deutschland).
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Geräte und Systeme für das Schweißen von Kunststoffen (Kunststoff-Verbindungstechnik).
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.9 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, C 28.96 - Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.09.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.09.2025 weggefallen.