Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CECONOMY AG; Convergenta Invest GmbH
BWB/Z-7045
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
JD.com, Inc. beabsichtigt indirekt im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots von den Aktionären der CECONOMY AG eine Mehrheitsbeteiligung an und die alleinige Kontrolle über, jedenfalls aber
mindestens 31,74% der Anteile und Stimmrechte an der börsennotierten CECONOMY AG, Deutschland, zu erwerben.
Wirtschaftszweig: Einzelhandel
G - HANDEL G 47 - Einzelhandel, G 47.4 - Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik, G 47.40 - Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.09.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.09.2025 weggefallen.