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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Quehenberger Logistics GmbH; ZZ-Agentur Stoll Gesellschaft m.b.H. Transporte KG - BWB/Z-7043 | Bundeswettbewerbsbehörde

Quehenberger Logistics GmbH; ZZ-Agentur Stoll Gesellschaft m.b.H. Transporte KG

BWB/Z-7043

20.08.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Unmittelbarer Erwerb des Betriebes STÜCKGUT-, EXPRESS-, TEIL- UND KOMPLETTLADUNGSVERKEHR der ZZ-Agentur Stoll Gesellschaft m.b.H. Transporte KG. durch die Quehenberger Logistics GmbH im Wege eines Asset Deals.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Speditions- und Transportdienstleistungen und Kontraktlogistikdienstleistungen.

H - VERKEHR UND LAGEREI H 52 - Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.1 - Lagerei, H 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2025 weggefallen.

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