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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Verdane Capital Group; asgoodasnew electronics GmbH - BWB/Z-7042 | Bundeswettbewerbsbehörde

Verdane Capital Group; asgoodasnew electronics GmbH

BWB/Z-7042

18.08.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Verdane Capital X (D) AB und Verdane Capital X (E) AB, c/o Verdane Capital Advisors, Birger Jarlsgatan 41 A, 111 45 Stockholm, Schweden (Verdane Capital X), beabsichtigt, ihre Beteiligung an der asgoodasnew electronics GmbH, Georg-Simon-Ohm-Straße 6, 15236 Frankfurt (Oder), Deutschland von derzeit 38 % auf mehr als 50 % zu erhöhen und damit die alleinige Kontrolle über das Unternehmen zu 
erwerben.  

Betroffene Geschäftszweige: Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik.

G - HANDEL G 47 - Einzelhandel, G 47.4 - Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik, G 47.40 - Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.09.2025 weggefallen.

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