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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Artifex Interior Systems Limited; IAC Group (Slovakia) s.r.o - BWB/Z-7041 | Bundeswettbewerbsbehörde

Artifex Interior Systems Limited; IAC Group (Slovakia) s.r.o

BWB/Z-7041

18.08.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Artifex Interior Systems Limited, Solihull, England, und Tata Autocomp Europe Limited, Coventry, Vereinigtes Königreich, beabsichtigen den Erwerb von 100 % der Anteile an und alleiniger Kontrolle über IAC Group (Slovakia) s.r.o., Lozorno, Slowakei.  
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen 

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 29 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen, C 29.3 - Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen, C 29.32 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.09.2025 weggefallen.

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