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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Burgenland Energie AG; Erwerb des Teilbetriebs „Handel“ der BE Vertrieb GmbH & Co KG - BWB/Z-7040 | Bundeswettbewerbsbehörde

Burgenland Energie AG; Erwerb des Teilbetriebs „Handel“ der BE Vertrieb GmbH & Co KG

BWB/Z-7040

14.08.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Burgenland Energie AG beabsichtigt den Erwerb des Teilbetriebs „Handel“ der BE Vertrieb GmbH & Co KG.

Betroffener Geschäftszweig: Elektrizitätshandel.

D - ENERGIEVERSORGUNG D 35 - Energieversorgung, D 35.1 - Elektrizitätsversorgung, D 35.15 - Elektrizitätshandel

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.09.2025 weggefallen.

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