Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH; SVS Gesundheitszentrum Linz Betriebs-GmbH
BWB/Z-7039
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 49% der Anteile an der SVS Gesundheitszentrum Linz Betriebs-GmbH durch Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH, sowie Abschluss eines Managementvertrags, auf dessen Grundlage die Oberösterreichische
Gesundheitsholding GmbH die Betriebsführung des SVS-Gesundheitszentrums Linz übernehmen und gemeinsame Kontrolle erwerben soll.
Betroffener Geschäftszweig: Arztpraxen für Allgemeinmedizin; Sonstiges Gesundheitswesen a.n.g.
R - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN R 86 - Gesundheitswesen, R 86.2 - Arzt- und Zahnarztpraxen, R 86.21 - Arztpraxen für Allgemeinmedizin, R 86.9 - Sonstiges Gesundheitswesen, R 86.99 - Sonstiges Gesundheitswesen a.n.g.
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.09.2025 weggefallen.